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Solaranlagen: Solarthermie & Photovoltaik Steiermark

Sind Sie an der Installation einer Photovoltaikanlage und/oder solarthermischen Anlage in der Steiermark interessiert? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir helfen Ihnen, attraktive Angebote für Solaranlagen einzuholen, sodass Sie nachhaltigen und umweltfreundlichen Strom in Ihrem Zuhause oder Unternehmen erzeugen können. Im Folgenden werfen wir einen gezielten Blick auf den aktuellen Stand und die Bedingungen für Solaranlagen, inklusive Globalstrahlung, Förderung und Betriebsbewilligung, in der Steiermark.

Bild von Svenja Hürter

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Letztes Update: 1. Mai 2024
Im Überblick
  1. Aktueller Stand des PV-Zubaus
  2. Globalstrahlung & Sonnenstunden in der Steiermark
  3. Landes-Förderung
  4. Meldepflicht, Bau- und Betriebsbewilligungen

Aktueller Stand des PV-Zubaus in der Steiermark

2022 lag die Steiermark auf Platz 3, der Länder mit der größten installierten PV-Gesamtleistung. (Platz 1: Niederösterreich, Platz 2: Oberösterreich).

Zwar liegt die Steiermark über dem österreichischen Durchschnitt, aber bis 2022 waren erst 21 % der notwendigen Leistung installiert. Um das Landesziel bis 2030 zu erreichen, wären ein jährlicher Zubau von ca. 328 MWp notwendig (Quelle: pvaustria.at).

In 2023 waren in der Steiermark mehr als 36.000 Photovoltaikanlagen in Betrieb. Allein im ersten Quartal 2023 wurden 3.200 neue Anlagen installiert. Die regionale Energiegesellschaft prognostiziert für dieses Jahr eine Verdoppelung der neu installierten Anlagen, was teilweise durch das gestiegene Interesse an Energieunabhängigkeit und Nachhaltigkeit getrieben wird​ (Quelle: steiermark.ORF.at)​.

Wie hoch ist die Globalstrahlung in der Steiermark? Wie viele Sonnenstunden hat die Steiermark?

Die geografische Lage der Steiermark bietet gute Voraussetzungen für die Nutzung von Solarenergie.

Im Graph finden Sie die Monatssumme der Globalstrahlung (kWh/qm) und Sonnenstunden (h) in ausgewählten Städten in der Steiermark für das Jahr 2023.

Mit Klick auf "Murau" können sie andere Städte auswählen und suchen.

Lesen Sie auch: Globalstrahlung

Wie hoch ist die Landes-Förderung für Photovoltaik & Solarthermie in der Steiermark?

Die Steiermark fördert aktuell nur den Ausbau von Solarthermieanlagen (Stand: 1. Mai 2024). Man erhält generell 300 Euro Förderung pro m² Kollektorfläche (mindestens 4 m², maximal 20 m²). Es ist eine maximale Förderung von 30 % der anrechenbaren Investitionskosten möglich. Sie kann im Rahmen von Wohnnutzungen beantragt werden und steht für Privatpersonen, Schulen, Kindergärten, Pflegeheime, Schüler- und Studentenheime, Sportanlagen, Vereine und gemeindeeigene Gebäude sowie Kleinstunternehmer:innen zur Verfügung.

Das müssen Sie beachten

Grundsätzliche Voraussetzung für Förderung

  • Förderbare Solarkollektoren müssen entweder mit Austria-Solar-Gütesiegel ausgezeichnet sein, einen Nachweis der Zertifizierung nach UZ 15 vorweisen oder über eine Zertifizierung nach Solar Keymark inkl. Nachweis über das Nichtvorliegen einer galvanischen Beschichtung der Absorber und den Nachweis einer 10-jährigen Garantie für die Kollektoren verfügen.
  • Installation eines Wärmemengenzählers
  • mit keinen anderen Landesförderungen kombinierbar

Für Privatpersonen gibt es aktuell leider keine Photovoltaik-Förderung in der Steiermark. Allerdings fördert das Land aktiv den Einsatz von Photovoltaikanlagen auf kommunalen PV-Dächern oder in Form von innovativen Projekten, die sich auf die Nutzung von bereits versiegelten Flächen konzentrieren. Dies umfasst unter anderem Parkplätze und Verkehrsflächen, um die einzigartigen Naturräume der Region zu schützen. Ein finanzieller Zuschuss von 50 Prozent wird für innovative Modelle bereitgestellt.

Ist eine PV-Anlage bewilligungspflichtig in der Steiermark?

Ob man eine Bau- und Betriebsbewilligung für seine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage benötigt oder sie nur meldepflichtig ist, hängt von der Leistung und Größe der Anlage ab. Dabei wird im Steiermärkischen Baugesetz (Fassung vom 2.5.2024) zwischen drei Kategorien in Bezug auf Solaranlagen unterschieden.

  • Baubewilligungspflichtige Vorhaben sind Photovoltaikanlagen mit einer installierten elektrischen Engpassleistung von mehr als 500 kWp und solarthermische Anlagen mit einer Brutto-Fläche von insgesamt mehr als 3 000 m².
  • Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren sind Photovoltaikanlagen und solarthermische Anlagen mit einer Höhe von mehr als 3,50 m oder einer Brutto-Fläche von insgesamt mehr als 400 m².
  • Zu den ausschließlich meldepflichtigen Vorhaben gehört die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen und solarthermische Anlagen bis zu einer Brutto-Fläche von insgesamt nicht mehr als 400 m². Die Anlagen dürfen dabei eine Höhe von 3,50 m nicht überschreiten.


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