Vier unterschiedlich hohe Türme aus Euromünzen stehen auf der Oberfläche eines Photovoltaikmoduls.
Profitieren Sie von 0% Umsatzsteuer auf private PV-Anlagen in 2024.

Photovoltaik Förderung Österreich 2024 — 0% Umsatzsteuer für Photovoltaik

2024 fällt die Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV-Anlage weg und ersetzt damit die Bundesförderung nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) aus 2023. In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuellen und vergangenen Fördermaßnahmen für Photovoltaik in Österreich.

Bild von Svenja Hürter

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Letztes Update: 09. Jänner 2024
WICHTIGE INFORMATION
  • Mit Ablauf der letzten Ausschreibungsrunde am 23. Oktober 2023 können keine Anträge mehr auf Förderung für Photovoltaikanlagen gemäß dem EAG gestellt werden.
  • Um direkt zum Abschnitt für die Maßnahme in 2024 zu kommen, klicken Sie hier.
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Förderung 2024

Seit dem 1. Jänner 2024 gilt in Österreich der Nullsteuersatz beim Erwerb einer Photovoltaikanlage und löst somit offiziell die Bundesförderung (EAG) ab. Dadurch fällt ab sofort keine Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer) beim Kauf einer privaten Photovoltaikanlage an. Die Maßnahme gilt vorerst für zwei Jahre – von Anfang 2024 bis Ende 2025. Der lästige bürokratische Aufwand wie bei einem Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz in 2023 fällt dadurch weg. 2024 müssen keine Förderanträge mehr gestellt werden.

Im Folgenden finden Sie Antworten auf grundlegende Fragen zum Thema Nullsteuersatz beim Kauf einer Photovoltaikanlage.

Wofür gilt der Nullsteuersatz?

Der Nullsteuersatz gilt für Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen (samt Zubehör) mit einer Leistung bis 35 Kilowatt Peak (kWp) an den Betreiber/die Betreiberin. Das heißt, dass auch Ware, die aus anderen EU-Staaten oder Drittländern erworben wurde, unter diese Regelung fallen – egal ob der Einkauf online oder im stationären Einzelhandel getätigt wurden. Auch für Balkonkraftwerke wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

Dabei ist die Nutzungsart (Inselanlage, Teileinspeisung oder Volleineinspeisung) oder die Art der Verbauart (dachintegriert oder gebäudeintegriert) nicht relevant. Die Anlage darf lediglich nicht mehr als 35 Kilowatt Peak (kWp) erzeugen.

Wird beim Kauf einer Photovoltaikanlage zusätzlich ein Stromspeicher gekauft, wird auch dieser mit 0 % Umsatzsteuer berechnet. Gleiches gilt für das weitere nötige Zubehör, wie z.B. Wechselrichter, Dachhalterungen, Energiemanagementsysteme, Solarkabel oder Einspeisesteckdosen.

Wird eine bestehende Photovoltaikanlage um zusätzliche Photovoltaikmodule erweitert, fällt keine Umsatzsteuer an, wenn die Gesamtleistung nicht 35 Kilowatt Peak (kWp) übersteigt.

Für wen gilt der Nullsteuersatz?

Der Nullsteuersatz gilt für private Personen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Diese Personen oder Körperschaften müssen direkter Betreiber der gekauften Anlage sein.

Wie lange gilt der Nullsteuersatz?

Die Maßnahme gilt für zwei Jahre und ist für den Zeitraum zwischen dem 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025 gültig.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Der Nullsteuersatz gilt für Photovoltaikanlagen mit einer gesamten Engpassleistung von 35 kWp. Außerdem darf die Anlage lediglich für folgende Gebäudetypen genutzt werden:

  • Wohngebäude, wie z.B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Bungalows, Ferienhäuser, Landhäuser, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, Appartements
  • Gebäude von Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Ortskrankenkassen, Industrie- und Handelskammern, Hochschulen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Kindergarten, Gemeindeamt)
  • Gebäude, die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, genutzt werden.

Was fällt nicht unter den Nullsteuersatz?

  • Wartungsverträge
  • Garantieverträge
  • Reparaturdienstleistungen
  • Nachrüstungen eines Stromspeichers
  • Planungsarbeiten, die gesondert zur Lieferung und Installation in Anspruch genommen wird
  • Dachkonstruktionsarbeiten
  • Photovoltaikmodule und Photovoltaikanlagen, die die Leistung von 35 kWp übersteigen
  • Anmietung von Anlagen
  • Lieferungen an Zwischenhändler

Weitere Details finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen.

Förderung 2023

Was ist der EAG-Investitionszuschuss?

Der EAG-Investitionszuschuss war eine Förderung in 2023, die Privatpersonen und Unternehmen finanziell unterstützte, um Photovoltaikanlagen und Stromspeicher zu installieren und somit zur Nutzung erneuerbarer Energien beizutragen.

Wer ist förderberechtigt?

Die Beantragung war möglich, wenn es sich um eine neue PV-Anlage handelte oder um eine Erweiterung für die ersten 1.000 kWp. Außerdem waren Sie förderberechtigt, wenn Sie einen neuen Stromspeicher bis 50 kWh (mind. 0,5 kWh/kWp) mit einbauen ließen. Stromspeicher wurden nur in Verbindung mit der Montage einer Photovoltaikanlage gefördert. Stromspeichererweiterungen waren daher ausgeschlossen.

Es wurden Projekte gefördert, bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht mit den Arbeiten begonnen wurde. Dabei gab es jedoch eine Ausnahme für Privatpersonen, wenn:

  • die Anlage noch nicht in Betrieb genommen wurde
  • alle für die Errichtung oder Erweiterung erforderlichen Genehmigungen vorliegen
  • die Montage der Anlage nicht vor dem 21. April 2022 begonnen hat

Wenn Sie bereits über eine Photovoltaikanlage verfügen und überlegen einen Stromspeicher nachzurüsten oder zu erweitern, dann können Sie eine Förderung über das “Stromspeicher-Anlagen 2023” Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung beantragen. Einen Überblick können Sie sich mit der folgenden Broschüre der Bundesregierung verschaffen: Leitfaden Stromspeicheranlage Jahresprogramm 2023

Wie hoch ist der Zuschuss?

Wie viel Förderung man erhielt, hing vom Leistungspotential der PV-Anlage ab. Gemessen an Kilowatt-Peak, kurz kWp — also der Höchstleistung einer Anlage — unterteilte die österreichische Regierung die Anlagen in vier Kategorien:

Photovoltaik Förderungskategorien
KategorieAnlageFörderhöhe
A 1 kWp bis 10 kWp 285 €/kWp
B >10 kWp bis 20 kWp 250 €/kWp (maximal)
C >20 kWp bis 100 kWp >180 €/kWp (maximal)
D >100 kWp bis 1.000 kWp 140 €/kWp (maximal)
Stromspeicher maximal 50 kWh Nettokapazität förderfähig 200 €/kWp

Bei den Fördergeldern handelte es sich um einmalige Zahlungen.

Um zu ermitteln, welcher Anlagentyp am besten zu Ihnen passt, lohnt es sich, verschiedene Anbieter zu kontaktieren und mehrere Angebote gleichzeitig einzuholen. Die Experten können Ihnen Fragen zum Verbrauch professionell beantworten und stehen Ihnen beratend zur Seite.

Wo beantrage ich die Fördermaßnahme?

OeMag ist die Abwicklungsstelle für Ökostrom AG in Österreich, die für die Abwicklung und Genehmigung der Anträge zuständig war. Sie war die zentrale Anlaufstelle für alle Förderanträge gemäß dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG).

Wie kann ich den Investitionszuschuss beantragen?

Die Beantragung der Förderung erfolgte nur innerhalb eines zeitlich begrenzten Fördercalls und ausschließlich über das elektronische Ticketsystem der OeMAG Webseite. Hier geht es direkt zum online Ticketsystem: OeMAG Investitionszuschuss-Beantragung

Wann muss man die PV-Anlagen Förderung beantragen?

Die Fördercalls fanden für Kategorie A und B viermal im Jahr statt. Die Fördercalls waren Ende März bis Anfang April, Mitte bis Ende Juni, Ende August bis Anfang September und die letzte Förderausschreibung fand im Oktober 2023 statt. Die genauen Zeiträume können Sie im Folgenden einsehen.

Fördercalls 2023
KategorieAnlageZeitraum
A 1 kWp bis 10 kWp

23.03.2023 – 06.04.2023

14.06.2023 – 28.06.2023

23.08.2023 – 06.09.2023

09.10.2023 – 23.10.2023

B >10 kWp bis 20 kWp

23.03.2023 – 06.04.2023

14.06.2023 – 28.06.2023

23.08.2023 – 06.09.2023

09.10.2023 – 23.10.2023

C >20 kWp bis 100 kWp

23.03.2023 – 06.04.2023

14.06.2023 – 28.06.2023

09.10.2023 – 23.10.2023

D >100 kWp bis 1.000 kWp

23.03.2023 – 06.04.2023

14.06.2023 – 28.06.2023

09.10.2023 – 23.10.2023

Weitere Fördermöglichkeiten

Marktprämie nach dem EAG

Betreiber von PV-Anlagen, die den erzeugten Strom zu einem festgelegten Tarif ins öffentliche Netz einspeisen, können eine “Marktprämie” beantragen. Dabei handelt es sich um einen Betrag, der zusätzlich zum Marktpreis ausgezahlt wird. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen können die Fördermaßnahme beantragen.

Die Höhe der Marktprämie wird durch Ausschreibungen ermittelt, bei denen Teilnehmer Gebote für den erzielbaren Marktwert ihres Stroms abgeben. Der Referenzmarktwert, der auf Grundlage dieser Gebote festgelegt wird, bildet die Basis für die Berechnung Ihrer Marktprämie. Die Marktprämie kann über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren an die Betreiber ausgezahlt werden.

Mustersanierung

Das Programm "Mustersanierung" richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Es bietet finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen und gewerblichen Gebäuden. Das Programm zielt darauf ab, die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit von Nicht-Wohngebäuden zu verbessern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Darunter fallen unter anderem auch Photovoltaikanlagen oder Photovoltaik-Fassaden bis zu 100 kWp inklusive Speicher. Eine Kombination der Fördermaßnahmen “EAG-Investitionszuschuss” und “Mustersanierung” ist nicht möglich!

Nach Bundesland

Je nach Bundesland kann es weitere Fördermaßnahmen für erneuerbare Energien und insbesondere für Photovoltaikanlagen geben. Jedes Bundesland hat seine eigenen Richtlinien, Programme und Förderbedingungen, die auf die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Region zugeschnitten sind.

Diese Unterschiede können sich in den Höhen der Förderungen, den Fördervoraussetzungen, den Laufzeiten der Förderprogramme und den Antragsverfahren widerspiegeln. Einige Bundesländer bieten beispielsweise spezifische Förderungen für private Haushalte, landwirtschaftliche Betriebe oder gewerbliche Unternehmen an. Darüber hinaus können sich auch die Zuständigkeiten und Ansprechpartner für die Antragsstellung von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Es ist daher ratsam, sich bei Interesse an einer Förderung für eine Photovoltaikanlage über die spezifischen Programme und Bedingungen des eigenen Bundeslandes zu informieren. Die entsprechenden Informationen finden Sie in der Regel auf den Websites der Landesregierungen oder der zuständigen Energieagenturen. Eine gezielte Recherche und Kontaktaufnahme mit den Behörden kann Ihnen helfen, die besten Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt in Ihrem Bundesland zu identifizieren und zu nutzen.

Weiterführende Informationen der offiziellen Bundesland-Webseiten

 


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